Rückschlag für Verkehrsumgehung

Dennoch führte die Polizei Geschwindigkeitsmessungen durch, zuletzt am 3. Dezember 2009. Dabei wurden insgesamt 1532 Kraftfahrer gemessen und 49 Verwarnungen ausgesprochen. Die höchste Geschwindigkeit betrug 80 km/h und wurde durch eine Bußgeldanzeige geahndet. Günter Losse schreibt: "Ich habe die Ortsdurchfahrt Großbellhofen persönlich in Augenschein genommen und dort einen störungsfreien und homogenen Verkehrsverlauf feststellen können." Das Zustandekommen der Langzeitmessung und der Aufstellort der Messanlage vom 17. bis 24. April 2009, auf den sich die örtliche Initiative pro Umgehung beruft, entziehe sich der Kenntnis der Polizei. Das Protokoll sei auch nicht so ausführlich wie üblich.

Es stehe als absolute Höchstgeschwindigkeit lediglich die Zahl 104 km/h fest, nicht aber die Anzahl derart gravierender Verstöße, die möglicherweise gar keine seien. Wie es sich bei anderen Messungen herausgestellt habe, kämen laut Polizei mit ungeeichten Geräten durchaus Fehlmessungen zustande, in den allermeisten dieser Fälle handle es sich aber um Sonderrechtsfahrten, etwa durch Rettungsdienst oder Polizei. Das Messgerät katalogisiere Fahrzeuge anhand ihrer Größe und reihe einen Rettungswagen bereits als LKW ein.

Bericht aus der Pegnitzzeitung vom 02.01.2010