Das Problem dabei war, dass Schnaittach und Kirchröttenbach rechtlich als eine Schule gelten. Was bedeutet, dass die Gesetzeslage klar ist: «Wir sind als Schulamt gehalten, dafür zu sorgen, dass die Klassenbildung innerhalb dieser Organisationseinheit ausgeglichen ist», erklärt Schulrat Gerald Klenk auf Anfrage der PZ.
Dieses Gesetz stehe nun einmal über der Rechtsverordnung, die die Schulsprengeleinteilung seit 1983 regelt. Mit ihr hatten die Eltern argumentiert, weil sie um die Dorfgemeinschaft bangen.
«Wir Eltern und die Kinder sind von klein auf stark mit der Kirchengemeinde verbunden», erläuterten Sabine Stief aus Freiröttenbach und Sabine Ripper aus Großbellhofen gegenüber der PZ. Die beiden Frauen hatten mit den 33 anderen Eltern zusammen gekämpft und in allen Ortsteilen des Kirchensprengels 1200 Unterschriften gesammelt.
Das Ziel: Eine Sonderregelung mit vier Klassen und einer zusätzlichen Lehrkraft. Es gab immer wieder Strategiebesprechungen und Protestbriefe unter anderem an die Ansbacher Regierung und an Kultusminister Ludwig Spaenle.
Etwas überraschend kam es jetzt rasch zu der einvernehmlichen Regelung. Sie sieht vor, dass sechs Großbellhofener Kinder, die bisher ohnehin in Schnaittach in den Kindergarten gingen, auch dort eingeschult werden. Zwei weitere Großbellhofener, die bisher den Kirchröttenbacher Kindergarten besuchten, dürfen dort auch in die Schule.
Immerhin: Die Kirchröttenbacher und die Marktgemeinde können sich in den nächsten Jahren auf eine Aussage von Schulamtsdirektor Joachim Jenchen berufen. Wie berichtet, lässt sich von dem Schülerausgleich Richtung Schnaittach auch ein Bestandschutz für die Dorfschule in den nächsten Jahren ableiten. Gerald Klenk bestätigt dies jetzt erneut: «Der Ausgleich ist auch in umgekehrter Richtung herzustellen», sagt er.
Also müssten auch Schnaittacher nach Kirchröttenbach, wenn es dort einmal zu wenig Erstklässer gibt. Dagegen könnten sich die Schnaittacher Eltern dann auch nicht wehren: «Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule», erklärt Klenk, aber der Ausgleich sei in jedem Fall herzustellen.
Quelle: www.pegnitz-zeitung.de 7.7.2009 11:30 MEZ